Wirtschaftlichkeitsprüfung / Regress

Regresse werden häufig nicht deshalb festgesetzt, weil der Praxisinhaber unwirtschaftlich gearbeitet hat, sondern weil der Prüfungsausschuss die Besonderheiten der jeweiligen Praxis nicht kennt.

 

Dieses kann unterschiedliche Gründe haben. Entweder kennt der Praxisinhaber die Besonderheiten selbst nicht, oder er ist nicht in der Lage, sie den Prüfungsgremien plausibel und rechtlich nachweisbar vorzutragen und zu belegen. Auch werden kompensierende Einsparungen, die die Verordnungspraxis des betreffenden Arztes in anderen Bereichen mit sich bringen, nicht gesehen. 

 

Um Ihre Rechte effektiv zu sichern und einen Regress möglichst zu verhindern, beraten wir Sie während des gesamten Prüfverfahrens. Wir geben für Sie die notwendigen Stellungnahmen ab, legen - falls erforderlich - für Sie Widerspruch und Klage ein. Wir werten die umfangreiche Rechtsprechung für Sie aus und stellen die erforderlichen Daten und Statistiken für Sie zusammen.

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