Arbeitsrecht für Chefärzte und Ärzte

Für Chefärzte und Ärzte bestehen im Arbeitsrecht besondere Fragestellungen:

 

Die Vertragsgestaltung und -prüfung bei Chefärzten wirft aufgrund einer nicht bestehenden Tarifbindung besondere Probleme, aber auch große Chancen auf.  Regelungen zum Liquidationsrecht oder Liquidationsbeteiligung bedürfen einer speziellen Expertise.

 

Bei tariflich gebundenen Ärzten sind Kenntnisse und das Verständnis der Zusammenhänge zwischen Individual- und Tarifrecht unerlässlich. Fragestellungen bezüglich der Regelung von Arbeitszeithöchstgrenzen, der Befristung von Arbeitsverträgen und Bereitschaftszeiten spielen in der Praxis eine häufige Rolle. Auch eine zielführende Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses sollte zwingend anwaltlich begleitet sein.

 

Insbesondere folgende Bereiche bieten wir an:

Vertragsprüfung / Vertragsgestaltung

  • Arbeitszeitrecht
  • Befristungsrecht
  • Eingruppierungsklagen

Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen

Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung

 

 

Adressaten:

 

Arbeitsrecht für angestellte Ärzte und Chefärzte

Arbeitsrecht für selbständige Ärzte

 

 

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