Berufsrecht/Vertragsarztrecht

So eng jeder Arzt aufgrund der Pflichtmitgliedschaft mit seiner Kammer verbunden ist, so vielschichtig ist die praktische Relevanz im juristischen Bereich. Das Berufsrecht der Heilberufe unterliegt dabei - nicht zuletzt durch die liberalisierende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - einem ständigen Wandel.

 

Heute ist für Ärzte vieles möglich, was noch vor einigen Jahren undenkbar gewesen ist. Exemplarisch sind hier die stark gelockerten Möglichkeiten ärztlicher Kooperationen und das neue Werberecht für Ärzte zu nennen. Trotz dieser Tendenz zur Liberalisierung und Öffnung kommt es jedoch häufig zu Rechtsstreitigkeit zwischen Heilberuflern und Ihren jeweiligen Kammern und Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (KV), die einschneidende Folgen für den Betroffenen mit sich bringen können.

 

Die Vielzahl der einschlägigen Normen und das komplizierte Spannungsfeld zwischen Kammer und KV erschwert es dem juristischen Laien zusätzlich zu erkennen, was sein gutes Recht ist und was nicht.

 

Wir beraten Sie in allen berufsrechtlichen Fragen und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Kammer, der KV und den Berufsgerichten. Gehen Sie kein Risiko ein, wenn es um Ihre berufliche Existenz geht.

  

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