Verteidigung im Strafverfahren

Das klassische Arztstrafrecht aufgrund von Behandlungsfehlern (Körperverletzungs- und Tötungsdelikte) wird mittlerweile immer stärke von Straftaten im Bereich

  • Abrechnungsbetrug,
  • Untreue,
  • Vorteilsnahme und Bestechlichkeit
  • Strafbare Verschreibung von Betäubungsmitteln

verdrängt.

 

Der Grund für diese Entwicklung findet sich im SGB V:

 

In den §§ 81a, 197a SGB V ist normiert, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen Sachverhalten nachzugehen haben, die auf eine rechts- oder zweckwidrige Nutzung von Geldern durch Leistungserbringer (Ärzte, Apotheker usw.) hindeuten. Besteht ein Anfangsverdacht, soll eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft erfolgen. In den vergangenen Jahren haben die einzelnen Staatsanwaltschaften hierfür spezialisierte Dezernate eingerichtet, um mögliche Straftaten effektiv verfolgen zu können.

 

Bereits das Ermittlungsverfahren kann für den betroffenen Arzt sowie die gesamte Praxis mit existenzgefährdenden oder sogar existenzvernichtenden Beeinträchtigungen verbunden sein. Hierbei sind sowohl das Ausbleiben der Patienten aufgrund der Publizität des Strafverfahrens zu nennen, als auch vorläufige Maßnahmen der beteiligten Behörden, wie etwa das Ruhen der vertragsärztlichen Zulassung oder der Approbation bereits während des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - ohne eine rechtskräftige Verurteilung.

 

Mit dem Strafverfahren geht häufig eine Stigmatisierung, begünstigt durch das öffentliche Interesse der lokalen Medien einher, die selbst im Falle der Einstellung des Verfahrens oder des Freispruchs erhalten bleibt.

 

Um dieser Entwicklung bereits frühzeitig entgegenzuwirken sollte mit der ersten Kenntnis von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft eine eingehende anwaltliche Beratung erfolgen. Hierbei sind die Besonderheiten des ärztlichen Berufsrechts sowie des Vertragsarztrechts zwingend zu berücksichtigen.

 

Wir beraten und verteidigen Sie in allen Stadien des ärztlichen Strafverfahrens. Nutzen Sie unsere Erfahrungen im Ermittlungsverfahren bei Verhandlungen mit Polizei und Staatsanwaltschaft sowie im strafgerichtlichen Prozess.

 

Damit es erst gar nicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kommt, unterstützen wir Ihr ärztliches Handeln bereits im Vorfeld im Wege einer präventiven Beratung durch die Erstellung von Gutachten bei komplexen medizinrechtlichen Sachverhalten.

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