Arbeitsrecht für Chefärzte und Ärzte
Für Chefärzte und Ärzte bestehen im Arbeitsrecht besondere Fragestellungen:
Die Vertragsgestaltung und -prüfung bei Chefärzten wirft aufgrund einer nicht bestehenden Tarifbindung besondere Probleme, aber auch große Chancen auf. Regelungen zum Liquidationsrecht oder Liquidationsbeteiligung bedürfen einer speziellen Expertise.
Bei tariflich gebundenen Ärzten sind Kenntnisse und das Verständnis der Zusammenhänge zwischen Individual- und Tarifrecht unerlässlich. Fragestellungen bezüglich der Regelung von Arbeitszeithöchstgrenzen, der Befristung von Arbeitsverträgen und Bereitschaftszeiten spielen in der Praxis eine häufige Rolle. Auch eine zielführende Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses sollte zwingend anwaltlich begleitet sein.
Insbesondere folgende Bereiche bieten wir an:
Vertragsprüfung / Vertragsgestaltung
- Arbeitszeitrecht
- Befristungsrecht
- Eingruppierungsklagen
Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung
Adressaten:
Arbeitsrecht für angestellte Ärzte und Chefärzte
Arbeitsrecht für selbständige Ärzte
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