Vorsorge für Krankheit, Unfall und Alter

Durch Krankheit oder Unfall kann jeder Mensch bereits schon morgen in eine Situation gelangen, in der er dauerhaft sein Bewusstsein verliert und seinen Willen nicht mehr bilden und/oder äußern kann. Trotzdem müssen gerade in dieser Situation weitreichende Entscheidungen schnell getroffen werden.

 

Falls Sie hierfür keine Vorsorge getroffen haben, wird das Vormundschaftsgericht einen Betreuer für Sie als gesetzlichen Vertreter bestellen. Das Gericht prüft hierbei in der Regel, ob sich in dem engeren Familienkreis geeignete Personen finden. Ansonsten können auch fremde Personen zum Betreuer bestellt werden.

 

Wurde ein Betreuer bestimmt, trifft dieser zum einen für Sie alle notwendigen Entscheidungen hinsichtlich der Durchführung oder Nichtdurchführung von medizinischen Behandlungen (Stichworte: künstliche Ernährung, lebensverlängerende Maßnahmen, Apparatemedizin), Unterbringung in einem Heim usw. Zum anderen regelt er auch sämtliche finanziellen und vertraglichen Angelegenheiten für Sie.

 

 

Patientenverfügung

 

Um zu verhindern, dass in dieser Situation medizinische Behandlungen gegen Ihren Willen durchgeführt oder unterlassen werden, sollten Sie Ihre Vorstellung und Wünsche bereits jetzt in einer Patientenverfügung festlegen. Sie können auf diese Weise z.B. regeln, dass Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, wenn Sie sich im unmittelbaren Sterbeprozess befinden und keine Chance auf Heilung mehr besteht.

 

Die Patientenverfügung entfaltet nur dann ihre Wirkung, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Sie befreien auf diese Weise Ihre Angehörigen und die beteiligten Ärzte von schwerwiegende Entscheidungen. In allen anderen Fällen entscheiden selbstverständlich Sie selbst über alle medizinischen Maßnahmen, die Sie betreffen.

 

 

Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht

 

Mit einer Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie außerdem verbindlich festlegen, wer für Sie Entscheidungen treffen oder Ihre Patientenverfügung umsetzten soll, wenn Sie es nicht mehr können. Verhindern Sie auf diese Weise, ein langwieriges Verfahren zur Bestellung eines Betreuers und vermeiden Sie, dass jemand als Betreuer eingesetzt wird, denn Sie für ungeeignet halten.

 

 

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