Kostenübernahme

Die Entscheidung, ob die private oder gesetzliche Krankenversicherung oder die Beihilfe die Kosten einer Behandlung übernimmt, richtet sích ausschließlich nach den vertraglichen oder gesetzlichen Grundlagen - und nicht nach dem Willen des Sachbearbeiters. Häufig wird jedoch die Kostenübernahme von der Versicherung oder Beihilfe abgeleht, obwohl ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht.

 

Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der jeweiligen Entscheidung. Sollte ein Leistungsanspruch bestehen beschreiten wir für Sie durch Widerspruch und Klage den Rechtsweg.

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