Behandlungsfehler
Sind Sie mit dem Ergebnis Ihrer ärztlichen Behandlung unzufrieden?
Wir prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob Sie Anspruch auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder eine Rente haben.
Schildern Sie uns unverbindlich Ihren Fall. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung und Stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
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Ketzinger Hoffmann Partnerschaft mbB
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