Behandlungsfehler
Sind Sie mit dem Ergebnis Ihrer ärztlichen Behandlung unzufrieden?
Wir prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob Sie Anspruch auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder eine Rente haben.
Schildern Sie uns unverbindlich Ihren Fall. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung und Stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
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Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und geben Ihnen eine erste Einschätzung.
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Ketzinger Hoffmann Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Torben Hoffmann
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