Bundeskabinett beschließt Versorgungsstrukturgesetz

Das Bundeskabinett hat am 03. August 2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.

 

Durch das Gesetz soll auch zukünftig die flächendeckende ambulante Versorgung sichergestellt werden. Durch verschiedene Maßnahmen soll für Ärztinnen und Ärzte eine Niederlassung auf dem Land attraktiver gestaltet werden.

 

Das Gesetz, welches zum 01.01.2012 in Kraft treten soll, sieht im Wesentlichen die folgenden Neuerungen vor:

 

  • flexible Ausgestaltung der Bedarfsplanung mit erweiterten Einwirkungsmöglichkeiten für die Länder. Planungsbereiche müssen künftig nicht mehr den Stadt- und Landkreisen entsprechen.
  • Ärztinnen und Ärzte werden in unterversorgten Gebieten von Maßnahmen der Mengenbegrenzung ausgenommen.
  • Förderung mobiler Versorgungskonzepte.
  • Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Möglichkeit zum Betrieb von Eigeneinrichtungen durch kommunale Träger.
  • Ausbau der Möglichkeiten der Delegation ärztlicher Leistungen und der Telemedizin.
  • Reformierung des zahnärztlichen Vergütungssystems



Das Gesetz muss nunmehr noch den Bundestag und Bundesrat passieren. Die ersten Lesungen sind nach der Sommerpause im September geplant.



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