Das Patientenrechtegesetz - Viel Lärm um Nichts

Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) wurde am 29.11.2012 vom Bundestag verabschiedet. Es muss nunmehr noch dem Bundesrat zugeleitet werden. Eine Zustimmung des Bundesrates ist jedoch nicht erforderlich. Voraussichtlich wird das Gesetz damit im März oder April dieses Jahres in Kraft treten. Doch welche praktischen Veränderungen bringt das neue Gesetz für Ärzte und Patienten?

 

Das Bundesgesundheitsministerium erklärt, dass durch das Patientenrechtegesetzdie Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen weiter gestärkt werde. Der Patient werde so zum gleichberechtigten Partner im Gesundheitssystem.

 

Tatsächlich hat sich jedoch nahezu nichts geändert. Die verschiedenen von der Politik genannten Neuerungen wie etwa eine Beweislastumkehr beim groben Behandlungsfehler sowie das Recht des Patienten auf Einsicht in seine Behandlungsakte sind von der Rechtssprechung bereits seit Jahren anerkannt und werden so von Ärzten, Haftpflichtversichern und Gerichten praktiziert. Auch die Unterstützung gesetzlich Krankenversicherter beim Verdacht eines Behandlungsfehlers durch die Krankenkassen ist bereits im Sozialgesetzbuch niedergelegt.

 

Nach einer zwei Jahrzehnte andauernden Diskussion über die Stärkung von Patientenrechten wurde damit lediglich das Minimalziel erreicht: Die Kodifizierung der seit langem durch die Gerichte entwickelten Grundsätze des ärztlichen Behandlungsvertrages und die bei einem Behandlungsfehler bestehenden Rechte der Patienten. Durch die Formulierung in entsprechenden Paragraphen könne, so die Bundesregierung, der mündige Bürger sich nun selbst über seine Rechte informieren. Fraglich ist jedoch, wer sich als Nichtjurist tatsächlich die Mühe macht, die in verschiedenen Gesetzen verteilten Paragraphen zu suchen und letztendlich auch zu verstehen.

 

Für den Patienten gilt damit, dass er durch dieses Gesetz keine neuen Rechte gewinnt, aber auch keine verliert. Ärzte können beruhigt sein, denn nach wie vor muss der Patient bis auf wenige althergebrachte Ausnahmen nachweisen, dass der Arzt ihn falsch behandelt hat und dass dieser Fehler zu einem gesundheitlichen oder finanziellen Schaden geführt hat. Die gegenteilige Darstellung in den Medien und von einigen Politikern ist schlichtweg falsch.

 

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