Pflegeversicherung
Wurde Ihnen die gewünschte Pflegestufe nicht zuerkannt?
Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist die Einordnung in eine der drei Pflegestufen.
Ob und welche Pflegestufe letztenendlich bewilligt wird hängt davon ab, wie viel Hilfe der Betroffene im täglichen Leben benötigt. Je höher die Pflegestufe ist, desto mehr Leistungen können und müssen durch die Pflegekasse bewilligt werden. Da die Pflegekasse jedoch in der Regel auf der Grundlage eines MDK-Gutachtens (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) selbst entscheidet, welche Pflegestufe vorliegt und damit auch welche Leistungen sie zu tragen hat, kommt es an dieser Stelle in der Praxis häufig zu Streitigkeiten.
Um einen schnellen und reibungslosen Verfahrensablauf zu gewährleisten, unterstüzen wir Sie bereits bei der Antragstellung zur Bewilligung oder Höherstufung einer Pflegestufe und übernehmen den gesamten Schriftverkehr mit den beteiligten Behörden. Im Falle einer Ablehnung legen wir für Sie Widerspruch oder Klage vor dem Sozialgericht ein.
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