Vereinfachung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Approbationen
Für ausländische Ärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker wird es zukünftig deutlich einfacher sein, eine berufliche Tätigkeit enstprechend ihrer Ausbildung in Deutschland auszuüben. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen hat die Bundesregierung die Hürden für eine adäquate Berufsausübung deutlich gesengt und das Verfahren vereinfacht.
Zukünftig muss die zuständige Behörde innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob die im Ausland erworbene Qualifikaiton deutschem Standart entspricht. Besteht diese Gleichwertigkeit nicht, wird zumindest die vorhandenen Berufsqualifikationen festgestellt. Der betroffene Mediziner kann dann entweder über einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung die förmliche Anerkennung erwerben. Zukünftig ist es damit nicht mehr notwendig, deutscher Staatsangehöriger oder Bürger der Europäischen Union (EU) zu sein, um in Deutschland seinem erlernten und studierten Beruf nachzugehen.
Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung konnten Angehörige aus Drittstaaten nur in besonderen Einzelfällen oder aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsinteresses eine Approbation erhalten. In der Praxis wurde von dieser Ausnahmeregelung jedoch nur äußerst sporadisch gebrauch gemacht.
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